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Ist solidarisches Impfen zu viel verlangt? Ein aktueller Sicherheitsbericht zur Covid-19-Impfung.

Von 1. September 2021Juni 29th, 2023Agentur, Allgemein

Spätestens seit dem Bund-Länder-Beschluss zur Ministerpräsidentenkonferenz vom 10. August 20211 dürfte der ungeimpfte Teil der Bevölkerung so allmählich den Druck einer enger werdenden Schlinge spüren. Trotz einer bereits stolzen Impfquote von knapp 60 % vollständig bzw. zweifach geimpfter Personen in Deutschland (Stand: 18. August 2021)2, sieht die Bundesregierung weitere Maßnahmen als unerlässlich, um einer Impf-Zurückhaltung des übrigen Teils der Bevölkerung entgegenzuwirken. Denn bevor mit 5G durchgestartet werden kann, gilt es nun zunächst die 3G-Regel zu befolgen, um das Infektionsgeschehen endgültig in den Griff zu bekommen. Für jede und jeden die/der ein Konzertgebäude, ein Stadion, ein Restaurant, ein Kino, einen Friseursalon, ein Fitnessstudio oder ein Alten- und Pflegeheim von innen sehen möchte, heißt es ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern nun: geimpft, genesen oder getestet.1 Um – nach offizieller Darstellung – der Solidargemeinschaft die Kosten für die „Unbelehrbaren“ nicht auferlegen zu müssen, verringern sich die Annehmlichkeiten für den nicht geimpften und nicht genesenen Teil der Bevölkerung dahingehend weiter, dass ab dem 11. Oktober 2021 das Angebot der Regierung für kostenlose Bürgertests endet. Ausgenommen derer, die von einer Impfempfehlung ausgeschlossen sind, wie etwa Schwangere, Kinder unter 12 Jahren oder ältere Menschen mit schweren progredienten Erkrankungen (gemäß aktueller STIKO-Empfehlung3 vom 19.08.2021), müssen alle ohne COVID-19-Antikörpertiter künftig also für ihre negativen Testnachweise selbst aufkommen. Ein einfacher Restaurantbesuch wird nicht nur umständlicher, sondern auch kostspieliger. Dass die Regierung mit dieser Maßnahme vor allem auch die Impfbereitschaft weiter erhöhen möchte, ist weit mehr als ein offenes Geheimnis. Der Riss in der Gesellschaft, welcher die immer kleiner werdende Gruppe der Impfgegner vom Rest der Bevölkerung trennt, dürfte immer größer werden. In meinen Augen und entgegen der Handhabe anderer Länder, sollte eine Impfung, wie auch jeder andere medizinische Eingriff, niemals zur Pflicht werden. Ob ein Druckaufbau mit „schikanierenden Mitteln“ zum Wohle der Gesamtheit ethisch und moralisch zu vertreten ist, richtet sich, neben der Gefahren, die die Pandemie ohne Impfschutz mitbringen würde, auch nach den Risiken, die die Impfung mit sich bringt. Ein guter Grund, um einen Blick auf die bislang beobachteten Nebenwirkungen der COVID-19-Impfung zu werfen.

Was passiert mit meinem Erbgut?

„Zu schnelle Impfstoffentwicklung ohne ausreichend lange klinische Testung“, „Veränderung des Erbguts“, „COVID-19 ist nichts weiter als eine normale Grippe“, „Unvorhersehbare Nebenwirkungen“, „Infektionszahlen steigen trotz Impfung“, „Mikrochip-gesteuerte Kontrolle durch Bill und Melinda Gates“, „Impfen ist generell nicht gut“: Die Liste der Gründe der Impfgegner ist lang und aus den Augen vielerlei Betrachter mehr oder weniger nachvollziehbar. Sicher wäre die Impfstoffentwicklung unter „normalen“ Bedingungen nicht in einem solchen Rekordtempo erfolgt – eine solche pandemische Situation mit rasant steigenden Infektionszahlen und Sterberaten verringert jedoch den zeitlichen Spielraum. Werfen wir daher einen Blick auf die bislang bestätigten gesundheitlichen Risiken der COVID-19-Impfung, um den Vorwurf unverantwortlichen Handelns zu entkräften. So hält sich seit der Zulassung der neuen „Unbekannten“ auf dem Vakzin-Markt – der mRNA- und Vektorimpfstoffe – hartnäckig die Meinung, dass die Impfung das Erbgut verändern könne. Unser Erbgut kann nur durch eine Integration von DNA, und nicht RNA, in das Genom verändert werden. Für die Umwandlung von RNA in DNA fehlt unserem Organismus jedoch ein virales Enzym – die Reverse Transkriptase.4,5 Bei den Vektorimpfstoffen gelangt das COVID-19-Antigen zwar als kodierende doppelsträngige DNA in unsere Zellen, doch diese ist zum einen so modifiziert, dass ein Transfer zum Genom in den Zellkern verhindert wird und zum anderen würde den Zellen auch in diesem Fall für den Einbau ins Erbgut ein entscheidendes virales Enzym fehlen – die Integrase. Zudem sind die für die Impfung genutzten adenoviralen Vektoren genetisch so verändert, dass sie sich im menschlichen Körper nicht vermehren können und schnell eliminiert werden.5,6 Zwar weisen Studien darauf hin, dass vor allem bei den Vektorimpfstoffen in sehr vereinzelten Fällen tatsächlich eine Integration in das Genom möglich ist – diese treten jedoch mit vergleichbarer Häufigkeit spontaner Mutationen auf, die uns unser ganzes Leben begleiten und gegen die unsere zellulären Überwachungssysteme gewappnet sind. Bislang gibt es keine Berichte die belegen, dass eine Genomveränderung in solchem Maße durch eine Impfung möglich ist, dass das Risiko für Krebs oder andere Folgeschäden erhöht wird. 5,6 Ein Impfverzicht und das in Kauf nehmen der gesundheitlichen Risiken einer COVID-19-Erkrankung wäre durch das Argument „es besteht eine Gefahr für das Erbgut“ also nicht gerechtfertigt.

Was passiert mit mir?

In Deutschland überwacht das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) die Sicherheit von Impfstoffen und biomedizinischen Arzneimitteln. Gemäß des aktuellen Sicherheitsberichtes des PEI (Stand vom 15.07.2021) wurden bis zum 30.06.2021 in Deutschland ca. 75 Millionen Dosen COVID-19-Impfstoffe verimpft.7 Dabei wurden 106.835 Einzelfallberichte zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen oder Impfkomplikationen nach Impfung mit COVID-19-Impfstoffen durch das PEI registriert. In ca. 10 % der Fälle handelte es sich um schwerwiegende Komplikationen. Die Melderate wird mit 1,4 Fällen pro 1.000 Impfungen angegeben bzw. 0,1 Fällen von schwerwiegenden Komplikationen pro 1.000 Impfungen. Rein bezogen auf die gemeldete Anzahl an unerwünschten Ereignissen würde die Wahrscheinlichkeit einer Nebenwirkung nach Impfung somit etwa 0,14 % betragen – Werte, wie man sie auch bei den meisten aller anderen Impfungen vorfindet. Die zumeist gemeldeten unerwünschten Reaktionen betreffen absteigend nach Häufigkeit: Schmerzen/Reaktionen an der Injektionsstelle, Ermüdung, Kopfschmerzen, Fieber, Schüttelfrost, Grippeähnliche Erkrankung, Gliederbeschwerden, Myalgie, Schwindelgefühl, Unwohlsein, Lokale Reaktionen, Übelkeit, Ausschlag, Paraesthesie, Tachykardie, Wärmegefühl, Lymphadenopathie und Dyspnoe.7

Im Hinblick schwerwiegender unerwünschter Reaktionen sind Fälle von Myokarditis und/oder Perikarditis, Thrombose-mit-Thrombozytopenie-Syndrom (TTS), Thrombosen allgemein sowie Blutungen und anaphylaktische Reaktionen von besonderem Interesse. Über sehr seltene Fälle einer Myo- und/oder Perikarditis wurde im Zusammenhang mit mRNA-Impfstoffen berichtet. Nach den bislang vorliegenden Daten sind offenbar vor allem junge Männer nach Gabe der zweiten Dosis betroffen, typischerweise innerhalb von 14 Tagen. In Deutschland wurden bis zum 30.06.2021 204 Fälle einer Myo- und/oder Perikarditis bei insgesamt ca. 60 Millionen verimpfter mRNA-Impfstoffdosen beobachtet (ca. 0,4 Meldungen auf 100.000 Impfdosen).7

Ein neues Syndrom, das durch venöse und/oder arterielle Thrombosen in Kombination mit einer Thrombozytopenie (TTS) charakterisiert ist und das mit Blutungen einhergehen kann, tritt sehr selten und etwas häufiger bei Frauen als schwerwiegende Nebenwirkung der Vektorimpfstoffe auf. Insgesamt wurden 94 Fälle bei Frauen und 63 Fälle bei Männern nach Impfung mit dem Vektorimpfstoff Vaxzevria berichtet (entspricht ca. 1,35 Fälle pro 100.000 Erstimpfungen). Im Zusammenhang mit der Impfung mit Vaxzevria wurden zudem vereinzelt Fälle eines Guillain-Barré-Syndroms (GBS; 54 Fälle) sowie Fälle einer idiopathischen thrombozytopenischen Purpura (ITP)/Thrombozytopenie mit und ohne Blutungen beobachtet, darunter auch vereinzelte Fälle mit Hirnblutungen (162 Fälle). Anaphylaktische Reaktionen wurden sehr selten nach Impfung mit sowohl mRNA- (299 Fälle) als auch Vektorimpfstoffen (63 Fälle) berichtet.7

In Anbetracht der Datenlage betonen die Experten des PEI sowie des PRAC (Pharmacovigilance Risk Assessment Committee), dass das Nutzen-Risiko-Verhältnis vor allem bei den mRNA-Impfstoffen weiterhin positiv zu bewerten ist.7 Ein zunehmend vehementes Drängen, die Impfquote weiter zu erhöhen, erscheint unter diesem Lichte als ethisch vertretbar. Möge die Rückkehr zu alter Normalität mit einer zunehmend immunen Herde gelingen.

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Unverbindliche Anfrage

1 Beschluss der Bund-Länder-Runde zur epidemischen Notlage. Ministerpräsidentenkonferenz vom 10.08.2021: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-diese-regeln-und-einschraenkung-gelten-1734724 (letzter Aufruf: 19.08.2021).

2 Bundesministerium für Gesundheit (BMG). Initiative Zusammen gegen Corona. Impfdashboard (Stand v. 18.08.2021): https://impfdashboard.de/ (letzter Aufruf: 19.08.2021).

3 Vygen-Bonnet S, et al. Beschluss der STIKO zur 9. Aktualisierung der COVID-19-Impfempfehlung und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung. Epid Bull 2021;33:3-46 | DOI 10.25646/8942.

4 Pardi N, et al. mRNA vaccines – a new era in vaccinology. Nat Rev Drug Discov. 2018; 17(4):261-279.

5 Knezevic I, et al. Development of mRNA Vaccines: Scientific and Regulatory Issues. Vaccines (Basel). 2021; 9(2):81.

6 Doerfler W. Adenoviral Vector DNA- and SARS-CoV-2 mRNA-Based Covid-19 Vaccines: Possible Integration into the Human Genome – Are Adenoviral Genes Expressed in Vector-based Vaccines? Virus Res. 2021; 302:198466.

7 Bundesinstitut für Impfstoffe und biomedizinische Arzneimittel (Paul-Ehrlich-Institut). Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen nach Impfung zum Schutz vor COVID-19 seit Beginn der Impfkampagne am 27.12.2020 bis zum 30.06.2021. Sicherheitsbericht vom 15.07.2021: https://www.pei.de/SharedDocs/Downloads/DE/newsroom/dossiers/sicherheitsberichte/sicherheitsbericht-27-12-bis-30-06-21.pdf?__blob=publicationFile&v=5 (letzter Aufruf: 19.08.2021).

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Weiter ergänzen wir diesen Daten-Pool durch qualitative Befragungen (Telefon und online) unter Meinungsbildnern, Klinikern und niedergelassenen Ärzten der verschiedenen Facharztgruppen bzw. Patienten bestimmter Indikationsbereiche.

Dr. Axel Weber