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Mitgemeint

Von 3. März 2021August 1st, 2022Agentur, Allgemein

2015 verlor Marlies Krämer vor dem Bundesgerichtshof (BGH) mit ihrer Klage, mit der die Sparkasse Saarbrücken verpflichtet werden sollte, in ihren Formularen auch von Kundinnen und Kontoinhaberinnen – neben Kunde und Kontoinhaber – zu sprechen. Das BGH entschied wie schon vorherige Instanzen, dass das generische Maskulinum genderneutral sei und Frauen „mitgemeint“ seien. Außerdem bestünde eine „historisch gewachsene Übereinkunft“ – lies: Das war schon immer so – über die Verwendung des generischen Maskulinums, weswegen Frauen dadurch nicht diskriminiert würden.1

Doch ist das tatsächlich so?! Schon Konfuzius (ca. 551-479 v. Chr.) wusste es besser: „Wenn die Sprache nicht stimmt, so ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemeint ist.“ Sprache schafft Wirklichkeiten.

Journalistinnen – eine reine Frauenrunde?!

Die Kommunikationsbranche lebt von Sprache, die sich an verschiedene Zielgruppen wendet. Für uns als Healthcare- und Pharma-Agentur sind dies vor allem: Journalistinnen, Ärztinnen und Patientinnen. Oder sollte ich schreiben: Journalisten, Ärzte und Patienten? Wähle ich ein generisches Femininum heißt es oft, dass das ja keine Männer einschließen würde. Aber wenn ich das „generische“ Maskulinum verwende, sollen sich Frauen auf jeden Fall „mitgemeint“ fühlen? Weil das „schon immer so war“?!

Es gibt keine weiblichen Brustkrebspatientinnen

Es findet zunehmend ein Umdenken statt und ich freue mich über jede Kundin, die entweder einen gegenderten Text erwartet (weil es Unternehmensvorgabe ist) oder die Texte, in denen von Ärztinnen/Ärzten und Patientinnen/Patienten die Rede ist, akzeptiert. Denn zum einen sind fast die Hälfte der ärztlich tätigen Menschen weiblich (47,6 % Frauen vs. 52,4 % Männer)2 und zum anderen sind von vielen Krankheiten Frauen im gleichen Maß betroffen wie Männer – und von manchen Erkrankungen sogar deutlich mehr wie z.B. Brustkrebs: Eine unrepräsentative Umfrage unter meinen Freundinnen zeigt, dass sie sich mit „Brustkrebspatient“ nicht angesprochen fühlen. Auch „weiblicher Brustkrebspatient“ ist da keine adäquate Alternative.

In der Pharmabranche kommt noch ein weiteres Problem hinzu: Es wird immer deutlicher, dass Frauen und Männer auf Medikamente unterschiedlich ansprechen können (je nach Wirkstoff mehr oder weniger stark ausgeprägt) und z.B. andere Dosierungen oder vielleicht auch Darreichungsformen benötigen. Eine Erkenntnis, die langsam immer stärker bei der Forschung berücksichtigt wird. Dennoch gibt es bislang nur wenig Studien, bei denen eine explizite Subgruppen-Analyse nach Geschlecht erfolgt.

Generisch ist nicht genderneutral

Eine Studie mit Schulkindern im Alter von 6–12 Jahren zeigt übrigens, dass „mitgemeint“ schon bei den Jüngsten nicht ankommt. Ihnen wurden Berufsbezeichnungen mit kurzen Definitionen vorgelesen – entweder im generischen Maskulinum (z.B. Astronaut) oder in der Paarformel (Astronautin und Astronaut). Das Ergebnis: Für die Gruppe, denen stereotyp männliche Berufe (Astronautin, Lastwagenfahrerin, Geschäftsfrau, Erfinderin, Bürgermeisterin, Maurerin, Feuerwehrfrau und Automechanikerin) im generischen Maskulinum präsentiert wurden, hatten die Berufe nicht nur einen höheren Status, sondern waren auch schwerer zugänglich. Bei stereotyp weiblichen Berufen gab es keinen solchen Effekt. Auch zeigte sich, dass sich Mädchen wie Jungen eher einen Beruf zutrauten, wenn er in der Paarformel präsentiert wurde. Wobei bei den Jungen diese Wahrnehmung teilweise dadurch ausgeglichen wurde, dass die männliche Stereotypisierung ihnen suggeriert, dass sie diese Berufe trotzdem ausüben können.3

Die genderneutrale oder gendergerechte Bezeichnung – genutzt werden das Binnen-I, das sogenannte Gender-Sternchen, ein Doppelpunkt oder Unterstrich, die Gesellschaft für deutsche Sprache empfiehlt die Paarformel4 – ist vielleicht ungewohnt, aber sie ist wichtig, um die Wirklichkeit abzubilden, um alle, die „mitgemeint“ sind, anzusprechen und auch um Chancen zu eröffnen.

Übrigens: Marlies Krämer hat auch – erfolgreich – dafür gekämpft, dass Wetter-Hochs auch weiblich benannt werden und dass in Pässen „Unterschrift der Inhaberin/des Inhabers“ steht.

1 BGH, VI ZR 143/17
2 Bundesärztekammer, Ärztestatistik zum 31.12.2019
3 Vervecken, D, Hannover, B. Yes I can! Effects of gender fair job descriptions on children’s perceptions of job status, job difficulty, and vocational self-efficacy. Social Psychology, 2015:46, 76–92.
4 Gesellschaft für deutsche Sprache e.V. Leitlinien der GfdS zu den Möglichkeiten des Gendering. Stand: August 2020. https://gfds.de/standpunkt-der-gfds-zu-einer-geschlechtergerechten-sprache/

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