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Hitzefrei im Home-Office?

Von 2. September 2020August 1st, 2022Agentur, Allgemein

Die Vorfreude auf sommerliche Temperaturen wächst bei vielen schon Wochen oder sogar Monate vor dem Sommerbeginn. Doch in einer Zeit, in der die meisten Urlaubsmöglichkeiten stark eingeschränkt sind, müssen viele einen alternativen Weg finden, um die heißen Tage entspannt genießen zu können.

Hochsommer am Arbeitsplatz

Gerade in Hinblick auf die aktuellen Corona-Maßnahmen bekommen viele Angestellte nicht nur im Büro, sondern auch im Home-Office durch das heiße Klima eine zusätzliche Herausforderung gestellt: Bei zu großer Hitze fällt es den meisten immer schwerer, sich zu konzentrieren. Wenn es nachts nicht abkühlt kommt auch noch ein unruhiger Schlaf hinzu, welcher dem Antrieb zusätzlich entgegenwirkt.

Arbeitsrechtlichte Grundlagen

Für die Arbeit im Büro gibt es hierfür vom Gesetzgeber Vermerke im Bereich des Arbeitsschutzes: In der Arbeitsstättenverordnung (§ 3a) wird festgehalten, dass die Betriebsräume entsprechend eingerichtet werden müssen, um die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beachten zu können. Diese Vorschrift wird durch die technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) noch einmal weiter konkretisiert. Hierzu zählen unter anderem auch Regeln für eine angemessene Raumtemperatur. Diese sollte 26 Grad nicht überschreiten. Als geeignete Gegenmaßnahmen werden zum Beispiel das Anbringen von Außenjalousien oder die Lockerung der Kleiderordnung empfohlen. Bei Temperaturen über 30 Grad werden weitere Maßnahmen, wie das Ausschalten unnötiger elektrischer Geräte oder die Verlagerung der Arbeitszeiten nahegelegt. Sollte bei einer Raumtemperatur über 35 Grad der Arbeitgeber keine Möglichkeiten finden, den Arbeitsplatz abzukühlen, kann der Raum auch als ungeeignet eingestuft werden. 1,2

Jedoch enthält die Arbeitsstättenverordnung und auch die ASR selbst nur Empfehlungen – keine Vorschriften. Der Arbeitgeber wird lediglich zum Einschreiten verpflichtet, nicht jedoch zu konkreten Handlungen.1,2

Home-Office: Telearbeitsplatz vs. mobiler Arbeitsplatz

Wer bei hochsommerlichen Temperaturen im Home-Office arbeitet, muss erstmal zwischen einem fest eingerichteten Telearbeitsplatz oder einem mobilen Arbeitsplatz unterscheiden. Wer fest im Home-Office arbeitet unterliegt ähnlichen arbeitsrechtlichen Regelungen, wie die Kollegen im Büro. Wer durch die aktuellen Corona-Maßnahmen ins Home-Office „verlegt“ wurde, ist nicht von solchen arbeitsrechtlichen Regelungen betroffen. Hier gilt das Arbeiten zu Hause nur als vorübergehend, da der feste Arbeitsplatz weiterhin das Büro ist, welches in den meisten Fällen weiterhin aufgesucht werden kann. Wer also von zu Hause aus arbeitet, muss sich leider selbst um eine „fachgerechte“ Abkühlung kümmern.3

Klimawandel im Betrieb?

Bei der Hitze am Arbeitsplatz oder im Büro zu Hause sollte neben einer angenehmen Klimatisierung auch das zwischenmenschliche Büroklima nicht vernachlässigt werden. Im Home-Office findet man vielleicht schneller eine Abkühlung, doch dafür bleibt die Distanz untereinander, die mit dem Arbeitsplatz zuhause einhergeht. Gegen die Hitze hilft zwar ein Eis oder der Sprung in den Pool – gegen die fehlenden Kollegen aber leider nicht. Wer also einen durch die Hitze gestressten Kollegen antrifft oder den Großteil seiner Kollegen gar nicht mehr sieht, sollte darauf achten, dass das Betriebsklima nicht allzu sehr abkühlt.

1 https://www.verdi.de/themen/arbeit/++co++21fc8afe-94c0-11e8-94d2-525400940f89
2 https://www.focus.de/finanzen/experten/anwalt_de/hitzefrei-bei-diesen-temperaturen-muss-der-arbeitgeber-handeln_id_9379486.html
3 https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/arbeitspflicht-haben-arbeitnehmer-auch-hitzefrei_76_311812.html

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